Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten vorlegen.
Ruhende Mitgliedschaft
Bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder Bundeswehr ruht die Mitgliedschaft für einen bestimmten Zeitraum. Die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft verlängert sich dann entsprechend der Ruhezeit.
Die Mitgliedschaft kann auch bis zu 3 Monate im Jahr aus anderen Gründen ruhen. Während dieser passiven Mitgliedschaft zahlen Sie nur 5€ inkl. MwSt./Monat.
Die ursprüngliche Dauer der Mitgliedschaft wird ebenfalls um die entsprechende Ruhezeit verlängert.